Zustimmungsanspruch zur Untervermietung
Zustimmungsanspruch zur Untervermietung
Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof entschieden, wann eine Untervermietung im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB möglich ist und der Mieter einen Anspruch auf Gestattung hat. Nunmehr musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob dies auch bei einer Einzimmerwohnung gilt.
Was war geschehen: Ein Mieter vermietete seine Einzimmerwohnung unter, da er für eine gewisse Zeit ins Ausland musste. Allerdings behielt er einen Schlüssel zurück und lagerte in der Wohnung seine Habseligkeiten in einen Schrank ein.
Das genügte dem Bundesgerichtshof um eine Gestattung zur Untervermietung zu erteilen. Den Gewahrsam an der Wohnung hat er durch das Behalten des Schlüssels sowie seiner eigenen Sachen in der Wohnung sich bewahrt. Der Vermieter musste dem Begehren schließlich zustimmen.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. September 2023 - VIII ZR 109/22)