BAG: Anforderungen an die Einheit des Versicherungsfalls im Krankheitsfall
BAG: Anforderungen an die Einheit des Versicherungsfalls im Krankheitsfall
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer Entscheidung vom 11.12.2019 wieder einmal damit auseinandersetzen müssen unter welchen Voraussetzungen die Einheit des Verhinderungsfalls für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Fall vorliegen.
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf die Dauer von 6 Wochen beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn während der Krankheit eine neue, d. h. eine auf einem anderen Grundleiden beruhende, Krankheit auftritt.
Der Arbeitnehmer hat für Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit die Darlegung- und Beweislast, wenn der 6 Wochen Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit überschritten ist und der Arbeitnehmer sich auf eine neue Ersterkrankung berufen möchte. Gelingt dies dem Arbeitnehmer nicht, so kann sich der Arbeitgeber auf die Einheit des Verhinderungsfalls berufen.
BAG, Urteil vom 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18

