Das Weisungsrecht des Arbeitgebers – Ein Recht auf Homeoffice?
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers – Ein Recht auf Homeoffice?
Aufgrund der Coronapandemie wurden viele Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet auch weiterhin von zu Hause aus. Für viele Menschen ist das Homeoffice neue Realität geworden.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
Vorweg ist festzustellen, dass es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf das Homeoffice oder gar auf das weitergehende mobile Arbeiten gibt. Zu einem solchem Gesetz konnte sich der Gesetzgeber – trotz entsprechender Diskussionen – bislang nicht durchringen.
Es ist damit grundsätzlich die Entscheidung des Arbeitgebers, ob Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist. Die Bestimmung des Arbeitsortes ist vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO umfasst. In der Regel können Arbeitnehmer deswegen nicht verlangen, von Zuhause aus zu arbeiten. Unter bestimmten Umständen kann ein solcher Rechtsanspruch jedoch bestehen.
So können sich Mitarbeiter und Unternehmen im Arbeitsvertrag darauf einigen, dass ein Recht auf Homeoffice besteht. Dabei wird zum Beispiel festgelegt, ob durchgängig oder nur an einzelnen Tagen von Zuhause aus gearbeitet werden darf und unter welchen Umständen der Arbeitgeber doch im Unternehmen erscheinen muss. Ein Anspruch kann sich zudem auch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Sind Mitarbeiter im Homeoffice tätig, so haben Arbeitgeber eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. So gilt auch im Homeoffice das Arbeitszeitgesetz. Arbeitsschutzmaßnahmen sind einzuhalten und auch der Datenschutz muss gewährleistet sein. Verstöße können zu empfindlichen Sanktionen führen.
Die Coronapandemie brachte es zudem mit sich, dass Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hatten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Diese Regelung wurde zwischenzeitlich aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gestrichen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine entsprechende Regelung erneut eingeführt wird.
Das Thema Homeoffice ist sehr komplex und geht mit einer Vielzahl von Fragestellungen einher. Insbesondere die Coronapandemie hat der Diskussion um das Homeoffice neuen Schwung gegeben. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es dabei oftmals schwierig den Überblick zu behalten.
Deswegen ist es ratsam, einen kompetenten, qualifizierten rechtlichen Berater für solche Fragen hinzuzuziehen.

