Die besondere Bedeutung von Tarifverträgen für Beschäftigungsverhältnisse
Die besondere Bedeutung von Tarifverträgen für Beschäftigungsverhältnisse
In Deutschland gibt es ca. 80.000 Tarifverträge. Bereits diese Zahl zeigt die besondere Bedeutung, welche den Tarifverträgen zukommt. So ist eine erhebliche Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland von Tarifverträgen - manchmal auch ohne dies zu wissen – betroffen. In den alten Bundesländern ist dieser Anteil höher als in den neuen Bundesländern.
Was ist ein Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag ist ein (privatrechtlicher) Vertrag zwischen den tariffähigen Parteien. Tariffähig sind grundsätzlich Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände, einschließlich ihrer Spitzenorganisationen, und Handwerksinnungen).
Wann gilt der Tarifvertrag für ein Beschäftigungsverhältnis?
Die Tarifbindung des Beschäftigungsverhältnisses kann sich aus der Mitgliedschaft in einer der Tarifvertragsparteien, z.B. im Arbeitgeberverband oder der Gewerkschaft, ergeben. Häufig werden auch einzelvertragliche Abreden getroffen – sogenannte Bezugnahmeklauseln –, wonach die Geltung eines bestimmten Tarifvertrags oder nur einzelner Regelungen für ein Beschäftigungsverhältnis vereinbart werden.
Zudem können Tarifverträge nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt werden. Folge davon ist, dass die Regelungen des Tarifvertrags für Arbeitgeber und Beschäftigte im Geltungsbereich des Tarifvertrags unabhängig von dem Willen der Arbeitsvertragsparteien gelten. So kommt es vor, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag auf ein Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet, ohne dass dies die Parteien wissen oder wollen.
Was kann im Tarifvertrag geregelt werden?
Neben den Bestimmungen der Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien enthalten Tarifverträge die für Beschäftigten besonders relevanten Regelungen zu den Arbeitsbedingungen. Aus Sicht des Arbeitnehmers sind tarifvertraglichen Regelungen über das Gehalt, den Urlaub und die Altersvorsorge von besonderer Bedeutung.
Zudem tragen branchenspezifische Tarifverträge, z.B. für das Bauhauptgewerbe, dem Hotel- und Gaststättengewerbe, einzelnen beruflichen Besonderheiten Rechnung.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass grundsätzlich für den Beschäftigten günstigere Regelung als im Tarifvertrag vereinbart werden können.
Gerade bei Problemen im Beschäftigungsverhältnis kann sich die Lösung aus dem Tarifvertrag ergeben. So kann eine Kündigung unwirksam sein, weil im Tarifvertrag geregelt ist, dass eine ordentliche Kündigung mit einer bestimmten Betriebszugehörigkeit nicht mehr möglich ist. Ein häufiger Fall ist auch, dass Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können, da die Ansprüche aufgrund tarifvertraglicher Ausschlussfristen verfallen sind.
Um im sprichwörtlichen Tarifdschungel nicht den Überblick zu verlieren, ist es – egal, ob aus Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberperspektive – empfehlenswert, einen fachkundigen Experten hinzuzuziehen, um eine Lösung zu finden, die den eigenen Interessen Rechnung trägt.

