Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der Mindestvergütung für Auszubildenden
03.01.2022
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der Mindestvergütung für Auszubildenden
Das neue Jahr lässt sowohl den gesetzlichen Mindestlohn als auch die Mindestvergütung für Auszubildende steigen.
Durch die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 09.11.2020 wurde der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunden festgelegt.
Auch die Mindestvergütung für Auszubildende erhöht sich. So wird diese für 2022 von 550 Euro auf 585 Euro angehoben.

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
(07191) 62091

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