Trotz Coronakrise - Wir sind für Sie erreichbar !
Trotz Coronaviruskrise - Wir sind für Sie erreichbar !
Besondere Zeiten verlangen nach besonderen Maßnahmen:
Präsenztermine können unter Beachtung der aktuellen Hygiene- und Abstandsempfehlungen in unseren Kanzleiräumen stattfinden.
Zudem besteht die Möglichkeit Termine als Telefontermine zu vereinbaren.
In diesem Rahmen werden Sie weiterhin durch einen unserer anwaltlichen Sachbearbeiter im jeweiligen Schwerpunktgebiet beraten.
Der Austausch der Informationen, wie Schreiben oder Klagen, kann per Telefon und E-Mail erfolgen, oder weiterhin per Post - wir werden einen Weg finden!
Sicher ist, dass wir für jeden Weg die notwendige Infrastruktur haben.
Bitte vergessen Sie trotz der aktuellen Lage nicht, dass Fristen weiterlaufen und ein Versäumnis weitreichende Folgen haben kann. Wurde einem Arbeitnehmer z.B. gekündigt, müssen Sie innerhalb von drei Wochen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Zögern Sie demnach nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen!
Vereinbaren Sie einen Termin über unser Sekretariat: 07191/62091.
Bleiben Sie gesund
Ihre Rechtsanwälte Bollinger & Kollegen

