Zwei wichtige BAG-Entscheidungen in Pandemie-Zeiten
Zwei wichtige BAG-Entscheidungen in Pandemie-Zeiten
Auch das Bundesarbeitsarbeit (BAG) hat sich dieses Jahr mit der Covid-19-Pandemie beschäftigen müssen. Die zwei nachfolgenden Entscheidungen stechen dabei besonders hervor.
Muss der Betrieb des Arbeitgebers aufgrund eines wegen der Covid-19-Pandemie staatlich angeordneten Lockdowns vorübergehend schließen, ist der Arbeitgeber nach dem Urteil des BAG vom 13.10.2021 (Az. 5 AZR 211/21) nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu bezahlen. Der Arbeitgeber trägt bei solch einem hoheitlichen Eingriff nicht das Risiko des Arbeitsausfalls.
Mit Urteil vom 30.11.2021 (Az. 9 AZR 225/21) hat das BAG entschieden, dass der Ausfall einzelner Arbeitstage wegen Kurzarbeit, bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen ist. Im konkreten Fall hatte vereinbarte Kurzarbeit Null zur Folge, dass sich der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmerin verringerte.

