Form der eigenhändigen Testamentserrichtung
Form der eigenhändigen Testamentserrichtung
In der anwaltlichen Praxis begegnet man häufiger diesem fatalen Fehler:
Das private Testament entspricht nicht der vorgeschriebenen gesetzlichen Form und ist damit unwirksam. Der Wunsch des Erblassers kann damit nach dem Ableben nicht mehr zum Tragen kommen.
Was ist damit gemeint?
Nach § 2247 BGB muss ein privatschriftliches Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.
Das heißt konkret derjenige der seinen letzten Willen ohne Zuhilfenahme eines Notars erstellen lassen möchte kann dies grundsätzlich tun, muss das Testament jedoch vollständig selbständig handschriftlich schreiben und auch unterschreiben.
Ansonsten ist das Testament nicht wirksam.
In der Praxis begegnen einem immer wieder „Testamente“ die durch ein dritte Person handschriftlich geschrieben wurden und nur durch den Erblasser unterschrieben wurden. Oder solchen Ausfertigungen die auf dem PC getippt wurden und dann ebenfalls durch den Erblasser unterschrieben wurden. Beide der genannten Arten genügen nicht den Formerfordernissen und sind damit nicht wirksam.
Letztendlich sollte, um die Übersichtlichkeit bei mehreren Testamenten zu wahren, das Testament mit einem Datum versehen werden und dem Ort an welchem es errichtet wird. Dies ist jedoch keine zwingende Vorschrift und würde damit bei Nichteinhaltung nicht zu einem unwirksamen Testament führen.
Optimalerweise sieht ein privatschriftliches Testament demnach wie folgt aus: es ist vollständig handschriftlich geschrieben und ist mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
Bei einem sogenannten gemeinschaftlichen Testament (u.a. auch Berliner Testament) gibt es Besonderheiten. Ebenso gibt es die Möglichkeit letztwillige Verfügungen beim Notar erstellen zu lassen.
Um ein wirksames Testament zu erstellen lohnt es sich rechtlichen Beistand zu holen und damit sicher zu gehen, dass die notwendigen Formvorschriften eingehalten werden und auch inhaltlich das erklärt wird, was gewünscht ist.
Vereinbaren Sie hierfür gerne einen Beratungstermin bei uns.

