Gibt es ein Erbrecht für meinen langjährigen Partner oder meine Verlobte?
22.08.2019
Nein.
Auch wenn man bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte zusammenlebt oder sogar den Schritt gewagt hat sich offiziell zu verloben, sieht das deutsche Erbrecht keinerlei erbrechtlichen Ansprüche vor. Der überlebende unverheiratete oder nicht verpartnerte Partner geht im Todesfall leer aus.
Falls man dies ändern möchte besteht die Möglichkeit den Partner im Testament zu bedenken oder einen gemeinsamen notariellen Erbvertrag abzuschließen.
In dieser Konstellation sind allerdings unter anderem die geringen Steuerfreibeträge zu beachten.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

