BGH äußert sich zum selbstständigen Beweisverfahren
BGH äußert sich zum selbstständigen Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren ist ein Verfahren nach der Zivilprozessordnung, in welchem quasi die Beweiserhebung, welche in einem weiteren Verfahren wohl zwingend sein wird, bereits zuvor durchgeführt werden kann. Hierzu ist es erforderlich, dass der Antrag einen Prozess verhindern kann oder dass das Beweismittel möglicherweise nicht mehr erreicht wird.
So hatte dann auch ein Vermieter einer Berliner Wohnung nach einer vorangegangenen schriftlichen Mieterhöhung, deren Zustimmung der Mieter verweigerte, gerichtlich einen Antrag im selbstständigen Beweisverfahren gestellt. Hierbei sollten verschiedene Merkmale der zu verlangenden Miete geklärt werden.
Sowohl das Amts- als auch das Landgericht Berlin II wiesen den Antrag als unzulässig ab. Die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof blieb ebenfalls erfolglos.
Nach dem Bundesgerichtshof ist die Durchführung des Beweisverfahrens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit den mietvertraglichen Regelungen im BGB (§§ 585 ff. BGB) nicht zu vereinen. Außerdem wäre die Überlegungsfrist des Mieters gefährdet und der Mieter müsste Einwände gegen das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren vorbringen. Letztlich ist das Begründungserfordernis einer Mieterhöhung auch dazu da, dass eine Klage verhindert wird, in dem der Mieter eben die Mieterhöhung zuvor prüfen kann.
(BGH, Beschluss vom 15. Juli 2025 - VIII ZB 69/24)