Bundesgerichtshof urteilt zu der Frage, ob eine Schonfristzahlung eine ordentliche Kündigung heilt
Bundesgerichtshof urteilt zu der Frage, ob eine Schonfristzahlung eine ordentliche Kündigung heilt
Was war passiert? Eine Vermieterin kündigte einen Mieter wegen Zahlungsverzug fristlos und ordentlich. Der Mieter zahlte sodann innerhalb der sogenannten Schonfrist von zwei Monaten die Miete nach. Das Landgericht Berlin wies aus diesem Grunde die Räumungsklage der Klägerin ab, da nach dessen Auffassung die Zahlung die fristlose und die ordentliche Kündigung heilt.
Dagegen wandte sich die Revision der Vermieterin.
Der Bundesgerichtshof gab mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2021 – VIII ZR 91/20 - der Vermieterin recht.
Eine Zahlung innerhalb der Schonfrist heilt nach der klaren Aussage des Gesetzes in § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB nur die fristlose Kündigung. Eine Analogie ist nicht zulässig. Es ist der Rechtsprechung verwehrt, da sie an Recht und Gesetz gebunden ist, gegen den Willen des Gesetzgebers eine Lösung festzusetzen.
