Die Erhöhung der Wohnraummiete im Überblick
Die Erhöhung der Wohnraummiete im Überblick
Backnang ist gefragt. Die Stadt bietet mehr Arbeitsplätze. Viele wollen nach Backnang oder ins Umland zuziehen.
Sicherlich leisten sich einige davon den Traum von den eigenen vier Wänden und beziehen ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Viele der zugezogenen Einwohner werden jedoch zur Miete wohnen. Da sich die Nachfrage erhöht, hebt sich zwangsläufig auch der Mietpreis in Backnang und der Umgebung.
Als Vermieter hat man mehrere Möglichkeiten, auf die Nachfrage an Wohnungen zu reagieren und entweder vor Abschluss des Mietvertrages oder auch während der Mietzeit Miete anzupassen.
Vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages kann beispielsweise eine Indexmiete oder eine Staffelmiete vereinbart werden. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie beispielsweise ein gewisser Zeitablauf, so erhöht sich die Miete automatisch um den vereinbarten Betrag.
Auch in einem laufenden Mietverhältnis sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ebenfalls Möglichkeiten der Mieterhöhung vor.
Zum einen können sich Mieter und Vermieter einfach einig sein, dass ab einem gewissen Zeitpunkt ein höherer Betrag monatlich mehr an Miete zu bezahlen ist.
Zum anderen gibt es auch einseitige Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters.
Bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter nach Abschluss derselben einen Teilbetrag als höhere Miete auf den Mieter umlegen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Erhöhung um 15 bis 20 %, je nach Gemeinde, vorzunehmen. Obere Grenze ist dabei die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird gebildet aus vergleichbarem Wohnraum innerhalb einer Gemeinde. Zur Bestimmung dieser ortsüblichen Vergleichsmiete gibt es in Backnang und in vielen Umlandgemeinden entsprechende Mietspiegel. Möglich sind zudem das nennen von mehreren Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten.
Aber auch diese Mieterhöhung birgt Risiken, da hier viele Fehlerquellen von der Begründung bis zu den Fristen sich auftun. Es lohnt sich stets, sich hier qualifizierter Hilfe zu bedienen. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.
Die oben angeführte Problematik kann sich ebenfalls auf Mieterseite stellen. Nach Jahren eines Mietverhältnisses sieht sich der Mieter erstmals einem solchen Verlangen einer Mieterhöhung des Vermieters gegenüber. Wie muss er sich verhalten? Welche Option hat der Mieter? Auch bei diesen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
