Erstreckt sich die Zahlung der rückständigen Miete auch auf die Heilung der ordentlichen Kündigung?
Erstreckt sich die Zahlung der rückständigen Miete auch auf die Heilung der ordentlichen Kündigung?
Das Landgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 1. Juli 2022 - 66 S 200/21) dies befürwortet.
Was war passiert? Ein Mieter hat seine Miete nicht bezahlt, sodass der Vermieter die fristlose und ordentliche Kündigung ausgesprochen hat. Anschließend bezahlte der Mieter die Miete vollständig nach. Nunmehr ist der Mieter der Ansicht, dass er mit der Nachzahlung nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch die ordentliche Kündigung geheilt hat und er weiter in der Mietwohnung wohnen darf. Diese Auffassung teilt der Vermieter nicht und begehrt die Räumung mit der Klage.
Das Landgericht Berlin gibt dem Mieter recht und lässt durch die Nachzahlung auch die ordentliche Kündigung unwirksam werden. Dies obwohl der Bundesgerichtshof erst dieses Jahr entschieden hat, dass dieser Ansicht der klare Wortlaut des Gesetzes entgegensteht. Es steht daher, sollte der Vermieter in Revision gehen, die Aufhebung des Urteils an. Gleichwohl dürfte der Gesetzgeber, was derzeit bereits in Planung ist, künftig eine Heilungsmöglichkeit in das Bürgerliche Gesetzbuch mit aufnehmen.
Stand heute ist jedoch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes maßgebend, wonach eine Zahlung nach Ausspruch der Kündigung die fristlose, nicht jedoch die ordentliche Kündigung heilt.
