Kann eine Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen werden?
Kann eine Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen werden?
Mit dieser Frage hatte sich jüngst der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Oktober 2018 – VIII ZR 94/17) zu beschäftigen. Ein gewerblicher Vermieter hatte dabei von einem Mieter von Wohnraum verlangt, einer Mieterhöhung gemäß § 558 ff. BGB zuzustimmen. Später widerrief der Wohnraummieter seine Zustimmung und verlangte die Rückzahlung der erhöht bezahlten Mieten.
Die Klage wies der BGH nun ab. Zwar ist grundsätzlich auch ein Mietvertrag ein solcher mit einem Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 4 S. 1 BGB. Dabei besteht jedoch nach der gesetzlich möglichen Mieterhöhung nach § 558 BGB kein Widerrufsrecht des Mieters.
Ein Widerrufsrecht soll grundsätzlich Schutz davor bieten, dass eine Vertragspartei unter Druck und in Eile mit einem Defizit an Informationen eine Entscheidung zu treffen.
Das sieht der BGH im Bereich des Mietrechts durch die dortigen Vorschriften bereits hinreichend erfüllt. Durch die Ausgestaltung der gesetzlich geregelten Mieterhöhung mit einer Zustimmungsfrist von zwei Monaten ab Zugang von einem Zustimmungsverlangen ist es möglich, sich zu informieren und ohne Druck zu entscheiden.
