Modernisierungsmieterhöhung durch den Einbau von Rauchwarnmelder
Modernisierungsmieterhöhung durch den Einbau von Rauchwarnmelder
Der Bundesgerichtshof musste sich einmal wieder mit der Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB beschäftigen. Ein Vermieter hatte zunächst angemietete Rauchwarnmelder durch neue, diesmal käuflich erworbene, in einer Mietwohnung ersetzt. Hierfür verlangte er vom Mieter eine Erhöhung der Miete aufgrund der erfolgten Modernisierung.
Dies lehnte der Bundesgerichtshof ab. Zwar können die Kosten für die erste Ausstattung von Meldern eine Erhöhung der Miete rechtfertigen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 216/14), dies gilt jedoch nicht für die Erneuerung. Eine Verbesserung tritt durch den reinen Austausch nicht ein. Somit musste der Vermieter auf die geltend gemachte Erhöhung verzichten.
(BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 – VIII ZR 213/21)