Das bringt uns das Jahr 2020 in bußgeldrechtlicher Sicht
Das bringt uns das Jahr 2020 in bußgeldrechtlicher Sicht
2020 naht und mit ihr die weitere Verschärfung des Bußgeldkatalogs. Im Folgenden wollen wir einige Beispiele nennen:
Das Halten in zweiter Reihe wird deutlich härter geahndet. Statt bislang 15 €, werden es künftig 55 € sein. Falls es dabei zu einer Behinderung kommt, so werden es 70 € Bußgeld sein. Hinzu kommt in diesem Falle noch ein Punkt im Fahreignungsregister. Ebenfalls mit denselben Folgen geahndet wird das Parken auf Rad- und Gehwegen.
Das Verhalten in der Rettungsgasse wird ebenfalls schärfer geahndet. Derzeit bezahlt der Betroffene, falls er keine Rettungsgasse bildet, 200 € und erhält zwei Punkte. Ab nächstem Jahr kommt darauf noch ein Monat Fahrverbot. Wer durch eine Rettungsgasse schneller vorankommen möchte und sich bspw. an die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, etc. „dranhängt“, so werden 240 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot mindestens fällig.
Fahrzeuge über 3,5 to dürfen in Zukunft lediglich mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, Bei Zuwiderhandlung fallen 70 € sowie ein Punkt im Fahreignungsregister an.
Auch ansonsten werden weitere Ver- und Gebote, sowie neue Verkehrszeichen eingeführt – zumeist aufgrund der Förderung anderer Verkehrsträger.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeldverfahren sein sollten, so dürfen Sie sich gerne an uns wenden und wir stimmen das weitere Vorgehen miteinander ab.
