E-Scooter – Neues aus der Rechtsprechung
E-Scooter – Neues aus der Rechtsprechung
Seit 2019 gilt die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, so dass auch auf unseren Straßen vermehrt Elektroscooter zu sehen sind. Natürlich kommt es auch hier zu Unfällen, so dass nunmehr die Gerichte mit der neuen Materie betraut werden.
Jüngst geschah dies vor dem Landgericht Münster (Urteil vom 9. März 2020 – 08 O 272/19). Es dürfte eine der wenigen bereits ergangenen Entscheidungen zu den neuen E-Scootern sein. Dabei klagte eine Autofahrerin gegen den Fahrer und die Haftpflichtversicherung eines E-Scooters und begehrte den Ersatz des an ihrem PKW eingetreten Schadens. Zwischen den Parteien war streitig, ob die Autofahrerin oder der Rollerfahrer „grün“ hatten, bevor es zum Unfall kam.
Die von der Klägerin zum Anspruch herangezogenen §§ 7 und 18 StVG, also die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, sah das Landgericht nicht. Da die E-Scooter bauartbedingt nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen, sei die Gefährdungshaftung nach § 8 Nr. 1 StVG ausgeschlossen.
Damit musste die Klägerin – was ihr nicht gelang – ein Verschulden des Rollerfahrers beweisen. Die Klage wurde daher abgewiesen.
