Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall – Wie wird es berechnet?
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall – Wie wird es berechnet?
Wer einen Unfall erleidet, der soll für das erlittene Unrecht durch das Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB entschädigt werden. Bis-lang wurde es so bemessen, dass Heftigkeit, Größe und Dauer der Schmerzen, Leiden und hervorgerufene Entstellungen die wesentliche Grundlage für die Höhe bilden (BGHZ 212, 48).
Dass Oberlandesgericht Frankfurt am Main nahm hier jüngst einen an-deren Weg und berechnete das Schmerzensgeld „taggenau“. Es wurden Regelsätze ermittelt für verschiedene Behandlungsstufen (bspw. Nor-mal- oder Intensivstation) sowie Zu- und Abschläge für die indivi-duellen Folgen festgesetzt.
So auch in einem Verfahren, bei dem das Urteil des Landgerichtes auf Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 100.000 € auf die Beru-fung des unfallverletzten Klägers um weitere 100.000 € durch die taggenaue Berechnung des Oberlandesgerichtes erhöht worden ist.
Die Beklagten gingen gegen diese schematische Berechnung in Revisi-on und hatten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Feb-ruar 2022 Erfolg. Das Schmerzensgeld sei weiterhin nach den Umstän-den eines Einzelfalles zu bewerten, also der Grunderkrankung, den Unfallfolgen, der Dauer sowie der Verschuldensgrad des Schädigers. Die taggenaue und damit sehr schematische Herangehensweise des Oberlandesgerichtes bildet diese Voraussetzungen nicht ab, so dass es durch die Zurückverweisung erneut die Höhe des Schmerzensgeldes für den Kläger zu ermitteln hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Februar 2022 – VI ZR 937/20
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