Balkonkraftwerke und sonstige bauliche Veränderungen in der WEG
Balkonkraftwerke und sonstige bauliche Veränderungen in der WEG
Der Gesetzgeber hat mit der WEG-Reform vom Dez. 2020 einen Paradigmenwechsel vollzogen. Dies betrifft vor allem die baulichen Veränderungen gem. § 20 WEG. Die Neuregelung dient u.a. dem Zweck, den baulichen Zustand von WEG-Anlagen leichter verbessern und an sich ändernde Gebrauchsbedürfnisse der Wohnungseigentümer anpassen zu können.
War es früher so, dass fast alle Eigentümer einer baulichen Veränderung zustimmen mussten, so gilt jetzt das Mehrheitsprinzip. Nunmehr hat der einzelne Wohnungseigentümer gem. § 20 II WEG auch einen Anspruch auf eine dort aufgeführte privilegierte Maßnahme. Darunter fällt nach der neu beschlossenen Rechtslage die Anbringung eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk). Da die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Umstellung auf erneuerbare Energien politisch gewollt ist, hat der Gesetzgeber auch die Rechte des Mieters innerhalb einer WEG-Gemeinschaft gestärkt.
Sowohl der Eigentümer als auch der Mieter haben nunmehr einen Rechtsanspruch auf Genehmigung eines Balkonkraftwerkes. Die Eigentümergemeinschaft wie auch der Vermieter dürfen dies nicht pauschal ablehnen.
Ein häufig anzutreffender Fall ist auch., dass ein einzelner Eigentümer eigenmächtig seine Terrasse vergrößert und einen Sichtschutz anbringt. Darauf hat er gemäß § 20 III WEG dann einen Rechtsanspruch, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung in erheblichem Maße beeinträchtig werden, damit einverstanden sind. Was eine erhebliche Beeinträchtigung ist, bestimmt sich nach dem Einzelfall.Bei optischen Veränderungen wird es schon schwierig, da jeder eine andere ästhetische Empfindung hat.
Vorstehende Ausführungen geben nur einen ganz kleinen Teil des WEG-Rechtes wieder. Erfahrungsgemäß muss gesagt werden, dass insbesondere in kleinen WEG-Einheiten bei denen es regelmäßig keinen zertifizierten Verwalter gibt, die schwierigen Vorschriften des WEG-Rechtes nicht bekannt sind.
Deshalb ist es notwendig, bei Problemen in der WEG sich an einen im WEG-Recht qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.