Familienrecht
Wir beraten und vertreten in allen Fragen der Trennung, Ehescheidung und der damit zusammenhängenden Bereiche.
Wir beschäftigen uns insbesondere mit den Scheidungsfolgesachen, also der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, z.B. Zugewinnausgleichsansprüche, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge.
Unser erste Ziel ist, außergerichtlich angemessene und wirtschaftliche Lösungen zu finden.
Gelingt dies nicht, setzen wir uns vor Gericht für die Interessen unserer Mandanten ein.
Ihr Rechtsanwältin im Familienrecht
Als Anwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten sprechen Sie mit Frau RAin Meike Bandke oder Frau RAin Lisa Bollinger. Benutzen Sie das Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail auf oder rufen Sie uns an.