Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmen, Bauhandwerker und Architekten in allen Rechtsfragen, die sich bei der Planung, Genehmigung, Errichtung und Nutzung von Bauprojekten stellen. Unsere Beratung beginnt bereits vor Baubeginn bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens, aber auch im öffentlichen Bau- und Nachbarrecht, also der Abwehr von beeinträchtigenden Bauvorhaben des Nachbarn. Kommt es zu streitigen Auseinandersetzungen, vertreten wir unsere Mandanten sowohl im selbständigen Beweisverfahren, wie auch in den Gerichtsprozessen, aber auch vor den Schiedsgerichten.
Ihre Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht
Sind Sie Architekt, Bauherr oder Handwerker? Als Rechtsanwälte für das Bau- und Architektenrecht sprechen Sie mit Herrn Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Eberhard Bollinger sowie Herrn RA Christian Bollinger. Benutzen Sie das Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail auf oder rufen Sie uns an.