Wohnungseigentumsrecht
Beim Wohnungseigentumsrecht übernehmen wir die Vertretung der Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft, des Verwalters, wie auch der einzelnen Wohnungseigentümer, wobei sich unsere Tätigkeit sowohl auf die außergerichtliche Beratung, wie auch auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen erstreckt.
Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für das Wohnungseigentumsrecht sprechen Sie mit Herrn RA Eberhard Bollinger. Benutzen Sie das Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an.